Bibliotheksordnung

Bibliotheksordnung

Gymnasium Walsrode

 

Die Bibliothek des Gymnasiums Walsrode ist eine Einrichtung für seine Schüler und Lehrer.

Die Bibliothek versteht sich im Gegensatz zu den umliegenden öffentlichen Büchereien als eine Lernbibliothek, die vorwiegend über einen unterrichts-bezogenen Medienbestand verfügt.

1. Verhalten in der Bibliothek

Es darf nicht laut gesprochen werden.
Es dürfen keine Lebensmittel verzehrt werden.
Taschen und Jacken sind im Vorderbereich der Bibliothek abzulegen.
Weisungen des Bibliothekspersonals sind zu befolgen.

 

2. Ausleihe

Die Medien sind Eigentum der Schule und sind sorgfältig zu behandeln.
Medien können für eine begrenzte Zeit entliehen werden.
Bei Überschreitung der Leihfrist wird eine Mahngebühr* erhoben.
Beschädigte und verloren gegangene Medien müssen ersetzt werden.
Gebotene Sorgfalt und Einhaltung der Leihfrist beziehen sich auch auf die Medien aus der Fernleihe.

 

3. Benutzung der Computer und des Druckers

Die Benutzung der Computer in der Bibliothek ist grundsätzlich nur zu schulischen Zwecken zulässig. Dabei haben Aufträge für den aktuellen Unterricht Vorrang vor anderen schulischen Aufgaben.
Eine private Nutzung ist nicht gestattet.
Eine ausgedruckte Seite kostet fünf Cent.

 

(*Die Gebührenliste hängt in der Bibliothek aus.)

 

Schulleiter                                                                            Walsrode, 2016